Wer kann Mitglied im Verband der Baltischen Ritterschaften werden?

Alle Personen, die gemäß §3 der Satzung Mitglied werden können, können durch Ausfüllen des Beitrittsformulars ihre Mitgliedschaft erklären.

Beitrittsformular
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Personenstandsänderungen bitten wir direkt an die Zentraldatei zu schicken. Bitte verwenden Sie dazu unser Online-Formular.