Vorsitzende und Beiräte der Ritterschaften

An der Spitze jeder Ritterschaft steht ein auf drei Jahre gewählter Vorsitzender, daneben ein für die gleiche Zeit gewählter Beirat, den die wahlberechtigten Angehörigen (aktives Wahlrecht ab 18 Jahren) wählen, ggf. auch einen Vertreter der in Kanada lebenden Familien der Ritterschaften und einen oder mehrere Substitute , sowie einen Genealogen. Der Beirat unter Leitung seines Vorsitzenden ist die gewählte Repräsentanz der Ritterschaft und vertritt ihre Belange.