Geschlechtsregister

Der Genealoge der Livländischen Ritterschaft, der Genealoge der Estländischen Ritterschaft, der Genealoge der Kurländischen Ritterschaft und der Genealoge der Oeselschen Ritterschaft haben als Hauptaufgabe die Führung der Geschlechtsregister für die blühenden Familien ihrer Ritterschaft.

 

In den Geschlechtsregistern sind die Nachkommen im ehelichen Mannesstamm der in die Matrikeln eingetragenen Geschlechter, Geschlechtszweige und Personen erfasst. Dabei dient ihnen das zwischen 1929 und 1944 erschienene "Genealogische Handbuch der baltischen Ritterschaften" als Grundlage und Ausgangspunkt ihrer Arbeit. Während der dreibändige Teil Estland (Görlitz 1930-1936) und der Teil Oesel (Dorpat 1935-1939) abgeschlossen werden konnten, blieben die beiden zweibändigen Teile Livland (Görlitz 1929-1943) und Kurland (Görlitz 1930-1944) durch die Kriegswirren leider unvollendet.

 

Die vier Ritterschaften sind sehr daran interessiert, dass nach und nach die Genealogien zunächst aller blühenden immatrikulierten Geschlechter und Familien im Gothaischen Genealogischen Handbuch (GGH), vormals Genealogisches Handbuch des Adels (GHdA), veröffentlicht werden. Dieses erscheint im Verlag des Deutschen Adelsarchivs, Marburg. Hierbei unterstützen die Ritterschaftsgenealogen die Familien bzw. Familienverbände bei der Erstellung ihrer Genealogie oder erledigen diese Arbeit in Eigenleistung mit der erforderlichen Zuarbeit aus den betroffenen Familien. In unregelmäßigen Abständen werden für diese Familien Nachträge erstellt und im GHdA publiziert.