Termine
05.-06.05.2012
Ratstagung
in Höhnscheid
19.-21.10.2012
Verbandstag und -ball in Köln
Der Präsident und sein Stellvertreter gelten als Vorstand im Sinne des Gesetzes. Jeder allein vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich und hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.