§18 Bekanntmachungen
Mitteilungen des Verbandes werden durch sein Nachrichtenblatt oder sonst in schriftlicher Form bekanntgegeben. Die Einberufung der Organe erfolgt mit Ausnahme von Dringlichkeitsfällen unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen und unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung.