§ 2 Wesen und Aufgaben

  1. Der Verband ist der Zusammenschluß der Ritterschaften von Livland, Estland, Kurland und Oesel, die nach Verlust ihrer öffentlich-rechtlichen Funktionen als lebendige Gemeinschaft weiterbestehen und vom Verband nach außen vertreten werden.
  2. Der Verband pflegt das durch Generationen ererbte geistige und sittliche Gut der Baltischen Ritterschaften, insbesondere Ehrgefühl, christlichen Geist und Hilfsbereitschaft. Er stellt sich daher auch in den Dienst allgemein deutsch-baltischer Aufgaben und entspricht damit der traditionellen Bereitschaft der Ritterschaften zur Mitverantwortung.
  3. Der Verband bekennt sich zu der karitativen Aufgabe, die Angehörigen der Ritterschaften moralisch und finanziell zu unterstützen.
  4. Der Verband vermittelt der jüngeren Generation die überzeitlichen Werte einer ritterlichen Haltung, die in geistiger, sittlicher und gesellschaftlicher Hinsicht den Ritterschaften zu allen Zeiten als Vorbild diente. Er unterstützt die Jugend zur Bildung einer jungen, lebendigen Gemeinschaft der Ritterschaften.
  5. Der Verband führt die Matrikeln und die Geschlechtsregister der Ritterschaften, sorgt nach Möglichkeit für ihre Veröffentlichung, arbeitet mit familienkundlichen Vereinigungen zusammen und beteiligt sich an der Erhaltung und Erforschung der Quellen zur Geschichte der Ritterschaften von Livland, Estland, Kurland und Oesel.
  6. Der Verband pflegt den gesellschaftlichen Kontakt der Verbandsmitglieder untereinander und unterhält Verbindung zu den Verbänden des deutschen und des europäischen Adels.